Grüne Flachdächer für Kaufbeuren

Oliver Schill. Neue Flachdächer sollen grundsätzlich begrünt werden

Im Namen unserer Fraktion beantrage ich die nächstmögliche Behandlung folgenden Antrags, der sich in drei Punkte gliedert:

1. Dachbegrünung Neubau Kinder- und Familienzentrum Grünwalder Straße (Bezug: Beschlussvorlage 403/057/2019)

Im Ferienausschuss am 7.8.2019 wurde unter Punkt 2 der Tagesordnung mit Beschlussnummer 3 mehrheitlich dagegen gestimmt, beim Neubau des Kinder- und Familienzentrums in der Grünwalder Straße eine Dachbegrünung auszuführen. Bei der Dachbegrünung handelt es sich um eine wirksame Maßnahme, der Klimaerhitzung zu begegnen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas schlagen wir vor, Beschlussnummer 3 des Tagesordnungspunkts 2 des Ferienausschusses vom 7.8.2019 nun der Vollversammlung nächstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hinweis: Laut telefonischer Auskunft des Baureferats wurden zum ergangenen Beschluss des Ferienausschusses noch keine vollziehenden Maßnahmen ergriffen, die einer erneuten Beschlussfassung entgegenstünden.

Wir beantragen daher, die Vollversammlung möge beschließen:

Entgegen des Beschlusses des Ferienschusses vom 7.8.2019 soll beim Neubau des Kinder- und Familienzentrums in der Grünwalder Straße die Dachbegrünung mit Zusatzkosten in Höhe von 60.000 Euro zur Ausführung kommen.

2. Grundsatzbeschluss Dachbegrünung in Bauleitplanungen

Mit jeder Baumaßnahme im Stadtgebiet unabhängig von der Art ihrer Bauherrenschaft bietet sich die Gelegenheit, diese so auszugestalten, um damit einen aktiven Beitrag gegen die Klimaerhitzung zu leisten. Eine konkrete und anerkannt wirksame Maßnahme hierfür ist, Flächdächer mit Dachbegrünung auszuführen:

  • Wir verändern das örtliche Kleinklima positiv, da eine Dachbegrünung für Verdunstung und damit Kühlung sorgt.
  • Eine Dachbegrünung sorgt für Wärme- und Kältedämmung und reduziert damit den Energieverbrauch (und damit auch Kosten) für Heizung und Lüftung (ggf. einschließlich Konditionierung).

Zudem können wir uns besser für Starkniederschlagsereignisse rüsten, die bekanntlich aufgrund der Klimaerhitzung zunehmen werden. Denn eine Dachbegrünung kann zwischen 30 und 90 Prozent des Niederschlags zurückhalten. Das bedeutet, dieses Wasser fließt zeitlich verzögert, also erst nach einem Starkniederschlagsereignis in die Kanalisation oder Versickerungseinrichtungen, die alle nur eine begrenzte Maximalaufnahmekapazität besitzen.

Außerdem:

  • Eine Dachbegrünung hilft, den Flächenverbrauch etwas ausgleichen.
  • Wir helfen, die Artenvielfalt zu erhöhen, indem wir Vegetationsflächen für Pflanzen, Blühfläche für Insekten, Bienen und Schmetterlinge schaffen.
  • Zudem helfen Dachbegrünungen bei der Feinstaubfilterung und sorgen für Schallabsorbtion.

Folgerichtig hat die Verwaltung nach eigenem Bekunden (siehe Sachverhaltsdarstellung zu Mitteilung 202/007/2019 [Klimaforderungen in Kaufbeuren] vom 30.4.2019, Sachverhaltsdarstellung zu Beschlussvorlage 403/057/2019 [Neubau Kinder- und Familienzentrum Grünwalder Straße] vom 7.8.2019 sowie AZ-Interview mit Baureferent Helge Carl vom 19.8.2019) sich selbst dazu verpflichtet, dem Stadtrat zukünftig nur noch Bauleitplanungen vorzuschlagen, in denen Flachdächer zwingend zu begrünen sind.

Eine solche Selbstverpflichtung macht allerdings nur dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass eine Mehrheit im Stadtrat dieser auch folgend wird. Deshalb ist es angezeigt, einen entsprechenden Grundsatzbeschuss zu fassen. Zudem hat ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates als politisches Bekenntnis der gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger einen höheren Stellenwert und stärkt der Verwaltung frühzeitig den Rücken hinsichtlich des zu verfolgenden Ziels, auch mit Bauleitplanungen wirksame Maßnahmen gegen die Klimaerhitzung zu ergreifen.

Wir beantragen daher, der Stadtrat möge beschließen:

Sofern in Bauleitplanungen Flachdächer vorgesehen sind, soll grundsätzlich deren Begrünung zwingend vorgeschrieben werden.

3. Grundsatzbeschluss Dachbegrünung städtischer Baumaßnahmen

Nur konsequent ist es, nicht nur über die Bauleitplanung von anderen Bauherren einen Beitrag gegen die Klimaerhitzung einzufordern, sondern im eigenen Wirkungsbereich selbst vorbildlich voranzugehen.

Wir beantragen daher, der Stadtrat möge beschließen:

Sofern bei städtischen Baumaßnahmen Flachdächer vorgesehen sind, sollen diese grundsätzlich mit einer Dachbegrünung ausgeführt werden.

Hinweis: Obige Punkte 2 und 3 sind als Grundsatzbeschlüsse ausgestaltet, so dass die Verwaltung in sachlich begründeten Einzelfällen vorschlagen kann, davon abzuweichen.