Selbstbestimmung muss das Ziel von Partizipation werden. 29. April 201529. April 2015 Fraktionsvorsitzende Ulrike Seifert Die Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber nur ein Schritt. In der gestrigen Sitzung des Kaufbeurer Stadtrats stand die Wahl einer/eines Jugendbeauftragten auf der Tagesordnung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war schon von vornherein klar: Wir begrüßen die Einführung einer Beauftragung für Jugendbelange im Stadtrat. Jedoch verweisen wir nochmals auf unsere schon im letzten Jahr in der Stadtratssitzung vom 22. Juli vorgebrachten Argumente. Unsere zentrale Aussage ist: Vergleicht man das Amt eines/einer Jugendbeauftragten mit einem Jugendparlament, so wird deutlich: Eine Beauftragung durch Erwachsene bedeutet zwar Mitsprache und Mitwirkung der Jugendlichen, doch nur begrenzt. Die Ideen und Meinungen werden von erwachsenen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zur Kenntnis genommen und fließen in die Entscheidungen ein oder auch nicht. Die Entscheidung liegt bei den Erwachsenen. „Ich erinnere hier an meine Einwände für Kinderbelange bei Bauprojekten und der Bauleitplanung. Wurde ich hier immer ernst genommen, wenn ich meinen Mund für die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen, Kindern und Jugendlichen aufgemacht habe?“, fragt Fraktionssprecherin Ulrike Seifert, die sich im Kaufbeurer Bauausschuss engagiert. „Mitbestimmung oder noch besser Selbstbestimmung muss das Ziel von Partizipation werden.“ So ist für uns ist die Etablierung von Jugendbeauftragten ein Schritt in die richtige Richtung, also hin zu mehr Partizipation und Teilhabe. Aber eben nur ein Schritt. Perspektivisch führt kein Weg an der Einführung eines Jugendparlaments vorbei. Zudem ermöglicht ein Jugendparlament viel mehr Jugendlichen die Teilhabe im Vergleich zu den bisherigen Beteiligungsformen der Stadt Kaufbeuren, die sich in der Regel auf vorgeschriebene Strukturen wie Schülermitverantwortung usw. beschränken. In einem Jugendparlament mischen sich nämlich nicht nur Vertreter und Vertreterinnen aus den Verbänden und dem Kreis der Schülersprecherinnen und – Sprecher ein, sondern Jugendliche, die durch Wahlen gewählt werden. Und: Kinder und Jugendliche, als Bürgerinnen und Bürger, als „Sachverständige“ ihrer eigenen Lebenswelt an Entscheidungsprozessen in ihrer Stadt direkt zu beteiligen, bietet eine Fülle an Chancen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Uns geht es auch darum, dass die Qualitätsstandards des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowohl bei der Konzepterstellung als auch bei der Umsetzung von Beteiligung konsequent und auf einem hohen Niveau umgesetzt werden. Umsetzung heißt, nicht nur Papier, sondern tatsächliches Erleben. Daher gibt es zum heutigen Zeitpunkt noch offene Fragen: Wann gibt es ein Gesamtkonzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Denn nur dann macht der oder die Jugendbeauftragte Sinn. Und der Beschluss vom 22. Juli 2014 wäre dann, und nur dann vollständig abgearbeitet. Wo bleiben die Kinder? Das in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in Artikel 12 garantierte Recht auf Mitsprache und Beteiligung bringt ein Verständnis von Kindern als aktive Mitglieder der Gesellschaft zum Ausdruck. Und zwar Kinder jeden Alters. Wir sprechen derzeit „nur“ von Jugendlichen, dies obschon am 22. Juli 2014 im Beschluss explizit von Kindern und Jugendlichen die Rede war.
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