Forettle: 15.000 Euro für einen rechtssicheren Bebauungsplan. 4. Mai 201531. Oktober 2015 Anfrage der Grünen sorgt für Klarheit. Sollte nicht der Investor ursprünglich die Verfahrenskosten tragen? Fraktionsvize Oliver Schill Knapp 15.000 Euro förderte die jüngste Anfrage von Stadtrat Oliver Schill ans Tageslicht. Leider handelt es hierbei nicht um Einnahmen, sondern um Ausgaben. Geld das die Stadt Kaufbeuren für einen Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausgegeben hat, um einen rechtssicheren Bebauungsplan für das Einkaufszentrum im Forettle hinzubekommen. „Diese Ausgaben haben uns überrascht“, so Oliver Schill von den Grünen. „Denn wurde im Vorfeld nicht immer die Parole ausgegeben, dass – abgesehen von den Arbeitsstunden der eigenen Mitarbeitern – der Stadt keine Kosten für das Projekt entstehen würden?“ Noch im Vorfeld des Bürgerentscheids Forettle äußerte sich Oberbürgermeister Bosse gegenüber der örtlichen Presse, dass, egal ob sich die Bürger gegen oder für das Einkaufszentrum entscheiden, für die Stadt keine Kosten entstehen würden. Im Falle der Zustimmung würde der Investor alle Verfahrenskosten tragen, so die Ausführungen des Oberbürgermeisters. „Wie geht das jetzt zusammen?“, fragt sich Schill und weist zugleich daraufhin, dass diese Anwaltskosten nichts mit der derzeit anhängigen Normenkontrollklage gegen die Stadt Kaufbeuren zu tun haben. „Das Klagerisiko tragen wir zusätzlich, und: Wer hier verliert, der zahlt“, bringt es Schill auf den Punkt. Dieses Klagerisiko lässt sich auch nicht auf den Vorhabenträger überwälzen, wie sich Schill – ebenfalls mit seiner jüngsten Anfrage – bestätigen lies. Denn Antragsgegnerin im Normenkontrollverfahren ist die Stadt Kaufbeuren und nicht der Investor. „Da könnte es für die Stadt Kaufbeuren am Ende heißen: Außer Spesen nichts gewesen.“
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