Wahl der Jugendschöffen/innen für die Jahre 2024 bis 2028

Für die Wahl der Jugendschöffen/innen 2024 bis 2028 hat der Jugendhilfeausschuss dem Kaufbeurer Amtsgericht geeignete Personen vorzuschlagen, welche erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind (Eltern, Ausbilder/innen, alle Kreise der Bevölkerung). Es müssen je zur Hälfte Männer und Frauen vorgeschlagen werden. Der Wahlausschuss beim Amtsgericht beruft dann die Jugendschöffen/innen, die als Beisitzer/innen des vorsitzenden Richters/in an den Verhandlungen teilnehmen und urteilen.

  • Das Amt eines/r Schöffen/in ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staats-bürgern/innen versehen werden.
  • Die Person muss am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und höchstens 69 Jahre alt sein.
  • Die Person muss ihren Wohnort in Kaufbeuren haben.

Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Eine Tätigkeit als Jugendschöffe/in in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden stellt keinen Hindernisgrund für eine erneute Wahl dar.

Schöffen/innen sind ehrenamtliche Richter/innen, die als Beisitzer/innen in der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter mitwirken. Das Gesetz gibt bei der Verurteilung natürlich einen Rahmen vor, aber innerhalb dieses Rahmens können die Schöffen/innen frei entscheiden. Juristische Kenntnisse jeglicher Art sind für das Amt des Jugendschöffen nicht erforderlich.

Berufstätige Jugendschöffen/innen müssen von ihrem Arbeitgeber für dieses Ehrenamt freigestellt werden.

Die Abteilung Kinder, Jugend und Familie bittet um Bewerbungen oder auch Vorschläge bis spätestens 03. März 2023. Von den Interessenten ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, erhältlich bei der Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Zimmer-Nr. 305N, 3. Stock Rathaus-Neubau, Telefon 437-366. Der Bewerbungsbogen kann auch per Email (Jugendamt@Kaufbeuren.de) angefordert bzw. auf der Homepage www.kaufbeuren.de heruntergeladen werden. Hier sind auch weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl ersichtlich.