Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Stadtrat beabsichtigt, ein Grundstück für den Umzug einer unserer beiden Moscheen zur Verfügung zu stellen.
Dies unter ganz bestimmten Bedingungen, zum Beispiel:
- Vorgaben des Gestaltungsbeirats sind zu akzeptieren.
- Innerhalb von 2 Jahren muss gebaut werden.
- Es darf keine politische Agitation geben.
- Unsere demokratische Grundordnung ist zu achten.
Diese Bedingungen will der Stadtrat dauerhaft sichern. Deshalb wird das Grundstück nicht verkauft, sondern verpachtet (Erbbaurecht). Das bedeutet:
Wird gegen die Bedingungen verstoßen, kann der Vertrag sofort beendet werden.
Bitte bedenken Sie: Nur auf einem städtischen Grundstück kann der Stadtrat in diesem Umfang Einfluss nehmen.
Bitte beherzigen Sie: Es geht nicht um die Neuansiedlung, sondern um den Umzug einer vorhandenen Moschee, und dies schlichtweg aus Platzgründen. Sie ist seit 1980 in Kaufbeuren beheimatet und leistet Integrationsarbeit, auch als Partner unserer Stadtverwaltung.
Deshalb bitten wir Sie: Sagen Sie „Ja“ zum Stadtratsbeschluss und stimmen Sie mit „Nein“ beim Bürgerentscheid!
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