Normenkontrollklage Forettle: Wie sieht es aus mit dem Klagerisiko? 20. April 201531. Oktober 2015 Eine Klage kann man verlieren. Dann kann es für den Unterlegenen teuer werden. Deshalb wollen die Grünen wissen: Mit welchem Kostenrisiko muss die Stadt rechnen? Und wer soll das bezahlen? Grünen-Stadtrat Schill Für das geplante Einkaufszentrum im Forettle hat die Stadt den Weg des so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt. Dabei ist laut Stadtverwaltung ein wesentlicher Punkt die Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten durch den Investor (Vorhabenträger), wie sie im Durchführungsvertrag geregelt und gesichert sind. Mögliche Kostenrisiken, die mit der Planung des Fachmarktzentrums im Forettle verbunden sind, trägt allein der Investor. Für die Stadt beschränkt sich der Aufwand auf die angefallenen Arbeitsstunden der Verwaltungsmitarbeiter. „So stellte sich die Kosten- und Risikoposition bislang für uns dar“, erläutert Oliver Schill von den Grünen und stellt angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden Normenkontrollklage die Frage: „Wie hat sich das Risiko für die Stadt nun verändert? Welche Kosten könnten auf die Stadt zukommen? Und wer trägt diese gegebenenfalls?“ Denn schließlich wird nicht gegen den Investor, sondern gegen die Stadt Klage erhoben. „Ist es vielleicht nun so, dass die Stadt – dank CSU und KI – dem Investor den Weg geebnet hat, wir ihm also die Möglichkeit eröffnen, gute Geschäfte zu machen, das Klagerisiko jedoch bei der Stadt und nicht beim Investor verbleibt?“ Um auf diese Fragen klare Antworten zu erhalten, haben die Grünen am vergangenen Freitag, 17.4.2015, eine entsprechende Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet. „Wir gehen davon aus, dass Herr Oberbürgermeister Bosse dazu in der kommenden Stadtratssitzung berichten wird.“
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