Forettle: Stadtrat zum hilflosen Zuschauen verdammt. 11. August 201531. Oktober 2015 Verwaltung erklärt Stadtrat für nicht zuständig. Stadtrat kann Fristen beschließen, aber nicht durchsetzen. Sehr früh haben die Grünen die Befürchtung geäußert, dass für den Stadtrat der Zug in Sachen Forettle bereits im Dezember letzten Jahres abgefahren ist. Doch war in der Presse immer wieder zu lesen, der Stadtrat wäre immer noch „Herr des Verfahrens“. Dies wollten die Kaufbeurer Grünen nun ganz genau wissen. Ausgangspunkt war, dass der Investor des geplanten Fachmarktzentrums im Forettle seinen Bauantrag trotzt vertraglich zugesicherter Frist in grober Weise unvollständig abgegeben hat. Dazu stellten die Grünen im Stadtrat nun den Antrag, dem Investor eine Frist zu setzen, bis wann er seine noch fehlenden Unterlagen spätestens nachreichen muss. Ist der Stadtrat der Verwaltung ausgeliefert? Und siehe da, es kam, wie es kommen musste: Die Verwaltung erklärte den Stadtrat für nicht zuständig und der Antrag sei deshalb nicht zulässig. Mit anderen Worten: Der Stadtrat kann zwar Fristen beschließen. Wenn es aber darum geht, ob eine Frist auch nur irgendeine Wirkung entfaltet, dann gilt: Der Stadtrat hat der Verwaltung nichts zu sagen! Wer es politisch zugespitzt formulieren möchte, könnte sagen: Der Stadtrat ist der Verwaltung ausgeliefert. Die Grünen bleiben deshalb bei den Fragen: Warum schließen wir Verträge mit Fristen ohne Wirkung? Wie kann ein unvollständiger Antrag fristgerecht sein? Wem nützt dieses Vorgehen der Verwaltung? Denn eines darf man nicht vergessen: Würde die Verwaltung die gesetzte Frist konsequent anwenden, dann – und nur dann – hätte der Stadtrat das Heft des Handelns wieder in der Hand. Denn der Stadtrat könnte folglich wie vertraglich zugesichert die Satzung aufheben und den Spuk rund ums Fachmarktzentrum beenden. Mit dem jetzigen Vorgehen beschneidet aber die Stadtverwaltung die Entscheidungshoheit des Stadtrats.
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