Der erste Schritt in Richtung Umzug und Neubau Moschee ist getan.

Entwurf und Bild: Architekt Ulrich Ludwig

In der gestrigen Sitzung des Stadtrats wurde mehrheitlich beschlossen, konkrete Verhandlungen über einen Erbaurechtsvertrag mit der Islamischen Gemeinde zu Kaufbeuren zu führen.

„Zunächst möchten wir in Erinnerung rufen, dass es hier in Kaufbeuren nicht um die ‚Neuansiedlung‘ einer ‚neuer Moschee‘, sondern es geht um den Umzug einer bereits vorhandenen Moschee handelt“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Oliver Schill zum aktuell viel diskutierten Thema. Diese Moschee ist bereits viele Jahre fester Bestandteil unserer Stadtgesellschaft und Stadtgesellschaft. Es geht also um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wir alle kennen und schätzen, sei es vom Sport, aus der Nachbarschaft, vom Einkaufen oder als Arbeitskollegen. „In unserem Augen geht es darum, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern wie bisher auch ihren Glauben praktizieren wollen, ohne jedoch eingeschränkt zu sein durch objektiv beengte Platzverhältnisse“, so Schill weiter. Seine Stellvertreterin Ulrike Seifert ergänzt: „Ebenfalls ist in Erinnerung zu rufen, dass wir als Stadt die Gemeinde schon sehr, sehr lange auf dem Weg begleiten, ein passendes Grundstück für diesen Umzug zu finden. Für uns war es deshalb nur selbstverständlich, heute als Fraktion geschlossen dafür zu stimmen, dass die Verwaltung beauftragt wird, Verhandlungen mit der Gemeinde aufzunehmen, mit dem Ziel, ein Erbbaurechtsvertrag über das bekannte Grundstück abzuschließen.“

In der Pressekonferenz im Anschluss an die Stadtratssitzung dankte Ulrike Seifert stellvertretend für die gesamte Fraktion Oberbürgermeister Stefan Bosse für die umsichtige Moderation des gesamten Diskussionsprozesses. Ebenfalls dankte sie Bürgermeister Ernst Holy für seine Bemühungen, die Interessen der Fraktionen zu einem konkreten Verhandlungssautrag für die Stadtverwaltung zusammenzuführen. Sie dankte auch dafür, dass der Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden Oliver Schill aufgegriffen und umgesetzt wurde, das städtische Grundstück nicht zu verkaufen, sondern auf Basis des Erbbaurechts bebauen zu lassen. Wir als Stadt bleiben damit Eigentümer des Grundstücks.