Allgäu Airport. Offene Fragen zur Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft. 18. November 201518. November 2015 Die Allgäuer Landtagsabgeordneten Thomas Gehring (li.) und Ulli Leiner (re.). „Noch längst sind nicht alle relevanten Fragen geklärt, die eine Zustimmung zu der Verwendung von Steuergeldern für eine Beteiligung und damit für eine Unterstützung des Flughafens Allgäu Airport rechtfertigen würden”, machen die beiden Allgäuer Landtagsabgeordneten der Grünen, Thomas Gehring und Ulli Leiner deutlich. Bei den Zusagen der Allgäuer Kommunen zur Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft, wurde eine mögliche Kostenübernahme durch die Kommunen für die Entsorgung von befürchten Altlasten auf dem Gelände ausgeschlossen. Thomas Gehring betont: „Bisher hat sich jedoch nicht klären lassen, ob und in welchem Umfang Verunreinigung durch Chemikalien, dem sogenannten PFT, zu erwarten sind oder wer für die Beseitigung und Sanierung aufkommen wird.” Die beiden Allgäuer Abgeordneten haben zusammen mit ihrem Fraktionskollegen und Vorsitzenden des Umweltausschusses , Dr. Christian Magerl, eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung zur möglichen Verunreinigung von Wasser und Boden, sowie zu Bodenuntersuchungswerten und zu Entsorgung möglicher verunreinigter Böden gestellt. „Dabei geht es beispielsweise auch um das 2007 ausgehobene, laut Gutachten mit ca. 475 kg PFT belastete Erdreich, das teils für einen Lärmschutzwall verwendet, teils auf eine Deponie gebracht wurde, oder um einen Aushub von ca. 80.000 Tonnen Erdreich, das mit rund 50 kg PFT belastet sein soll“, so Ulli Leiner. Die Staatsregierung wird aber auch dazu befragt, wer für die jeweiligen Kosten aufkommen müsse. Der Oberallgäuer Landrat Klotz setze seine Hoffnungen zur Kostenübernahme für mögliche Altlasten auf einen Gesetzentwurf für die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten und damit auf die Verantwortung des Bundes. Doch Thomas Gehring macht deutlich, dass dieses Gesetz lediglich die Themen zur Dekontaminierung von rüstungsspezifischen Stoffen oder Kampfmitteln bis zum Jahr 1945 regeln werde. „Die möglichen Verunreinigungen durch die schädlichen chemischen Substanzen sind jedoch deutlich später entstanden und stehen im Zusammenhang mit dem regulären Flugverkehr und notwendigem Löschwasser.“ Auch die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA), hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine verlässliche und umfassende Zusage der Kostenübernahme nicht möglich ist. Die Grünen Landtagsabgeordneten sind sich sicher, dass diese ungeklärte Situation und die zu befürchteten Entsorgungs- und Sanierungskosten, die auf die Allgäuer Kommunen zukommen werden, eine Zustimmung zur Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft nicht zulassen. „Das wäre eine unzumutbare Verschwendung von Steuergeldern und aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig“, so die Allgäuer Abgeordneten.
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