Coronaschutzmassnahmen:
Zwischen allen Teilnehmern muss ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden. (ohne Maske).
Sind zu viele TN anwesend,bestimmt die Versammlungsleitung ob die Maske aufgesetzt werden muss.
Das Mitführen von Tieren – insbesondere Hunden während der Veranstaltung ist untersagt. Dies gilt nicht für ausgebildete Behindertenhunde.
Es ist untersagt, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.
Es dürfen keine Glasflaschen oder gefüllte bzw. teilweise gefüllte Dosen mitgeführt werden.
Es darf während der Versammlung kein offenes Feuer verwendet werden.
Mitgeführte Fahnen-, Transparentstangen etc. dürfen nur aus Weichholz, Durchmesser nicht mehr als 2 cm, nicht länger als 1,50 m. Die Keine Metallstangen als Fahnenstangen oder Transparentstangen. Transparente dürfen nicht aufgespannt oder mitgeführt werden.
Es dürfen keine Bild- oder Videoaufnahmen von opponierender Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligter ohne deren Genehmigung erstellt werden.