Grundsatzbeschluss Klimaschutz – Kaufbeuren unter 1,5 Grad

Am 4. April dieses Jahres veröffentlichte der Weltklimarat seinen neuesten Bericht. Und dessen Botschaft ist eindeutig: Wenn wir eine große Klimakatastrophe abwenden wollen, dann müssen wir handeln. Und zwar sofort und umfassend. Dann – und das ist die gute Botschaft – haben wir die Chance, das Ruder herumzureißen.

Wir haben die Botschaft des Weltklimarats verstanden und legen deshalb einen Grundsatzbeschluss Klimaschutz vor”, so unser Bürgermeister Oliver Schill. Wir geben der Verwaltung einen Kompass an die Hand. Mit diesem Kompass haben wir ab sofort bei allen unseren Entscheidungen stets den Klimaschutz im Blick. Denn die Zeit zu handeln, ist jetzt.”

Mit dem Grundsatzbeschluss wird die Stadt Kaufbeuren ab sofort ihre Handlungsmöglichkeiten nutzen, um auf ihrer kommunalen Ebene zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beizutragen. „Die Verwaltung erhält den klaren Auftrag, ganz konkrete Maßnahmen dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Nicht reden, sondern handeln ist jetzt angesagt”, berichtet begeistert Oliver Schill.

Mit dem heute verabschiedeten Grundsatzbeschluss zum Klimaschutz erkennt die Stadt Kaufbeuren die Eindämmung des Klimawandels, die Notwendigkeit der
Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und die Anpassung an die Folgen als zentrale Zukunftsaufgaben von höchster Priorität an.

Daher sollen zukünftig alle Entscheidungen und Beschlüsse des Stadtrats und der Stadtverwaltung auf ihre Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft und wenn nötig angepasst werden. Durch eine stete Selbstkontrolle sollen so zukünftig Investitionen und Maßnahmen nachhaltig gestaltet werden.

Den gemeinsamen Antrag mit der CSU-Fraktion Kaufbeuren könnt ihr hier nachlesen:

Sachantrag gemäß § 39 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Kaufbeuren vom 23.02.2021

Deutschland will das Pariser Abkommen umsetzen. Dazu gehört, die Erderwärmung auf unter 1,5 Grad zu begrenzen. Hierfür soll Deutschland im Jahr 2050 Treibhausgasneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle staatlichen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen ihren Beitrag leisten. Dies am besten mit einem Grundsatzbeschluss und daraus folgenden konkreten Maßnahmen (Klimaschutzplan). Basierend auf ihrer Partnerschaftsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2020 bis 2026 mit den „Zukunftsbausteinen für Kaufbeuren“ streben CSU und Grüne/FDP auch für die Stadt Kaufbeuren diesen Weg an.

Mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine sind wir in eine neue Zeit eingetreten. Bereits jetzt sind die Auswirkungen auf die Kosten am Energiemarkt deutlich zu spüren. Noch bedeutender dürfte aber sein, dass wir einer enormen Unsicherheit bezüglich der Energieversorgung entgegensehen. Die alte Gewissheit, dass fossile Energie sicher verfügbar ist und mittel- sowie vor allem langfristig durch erneuerbare Energie ersetzt wird, gilt nicht mehr. Erneuerbare Energie steht noch nicht flächendeckend zur Verfügung und die bisherigen Wege der fossilen Energielieferungen stehen unter Umständen bald nicht mehr im bisher geplanten und vertraglich gesicherten Umfang zur Verfügung. Die Situation stellt nicht nur die Bundesregierung vor enorme Herausforderungen. Angesichts der Dimension der Aufgaben sind auch wir alle – als Kommune, Wirtschaft und als Gesellschaft – gefragt. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen im Energiesektor und einem möglichen Versorgungsengpass bei Gas, Kohle und Erdöl steht die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiekosten für unsere Bürger im Vordergrund.

Ein Grundsatzbeschluss ist nicht nur eine Entscheidung mit Signalwirkung und ein Bekenntnis zu unseren kommenden Generationen, sondern bildet die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen und Energieeinsparungen in Kaufbeuren schneller umzusetzen. Es sollen grundsätzlich diejenigen Lösungen bevorzugt werden, die möglichst stark den Klimaschutz/Energieeinsparungen berücksichtigen. Diese Maßnahmen schließen hierbei den Umwelt- und Artenschutz mit ein.

Analog zum Bund sehen wir den Schwerpunkt in der Reduktion des gesamtstädtischen CO2- Ausstoßes. Projekte, die diesem Ziel dienen, wurden bereits mit dem Haushaltsplänen 2021 sowie 2022 und werden auch zukünftig entsprechend priorisiert. Hierzu zählen insbesondere die energetische Sanierung städtischer Gebäude, der Ausbau der Rad- und Fußwege, die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Beschaffung emissionsarmer Fahrzeuge sowie die Schaffung und Aufwertung von Grünräumen. Bei der Sanierung städtischer Liegenschaften soll einer möglichst raschen Ertüchtigung des energetisch überalterten Bestands auf Basis aktueller baurechtlicher Vorschriften der Vorzug gegeben werden. Zudem wollen wir in eine nachhaltigere Beschaffung einsteigen. Aufzustellende Bebauungspläne sollen den Aspekten Klimaschutz, Energieoptimierung und Nachhaltigkeit Rechnung tragen.

Soweit eine erste Übersicht über mögliche Maßnahmen, die aus dem nachfolgend beantragten Grundsatzbeschluss folgen können und sich zusammen zu einen konkreten Klimaschutzplan verbinden werden.

Beschlussvorschlag:

Damit wir als Stadt Kaufbeuren möglichst rasch zu konkreten Maßnahmen (Klimaschutzplan) kommen, beantragen CSU und Grüne/FDP, der Stadtrat möge folgenden „Grundsatzbeschluss Klimaschutz“ beschließen:

1. Der Stadtrat erkennt die Eindämmung des Klimawandels, die Notwendigkeit der
Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und die Anpassung an die Folgen
als zentrale Zukunftsaufgaben von höchster Priorität an.

2. Die Stadt Kaufbeuren nutzt ihre Handlungsmöglichkeiten, um auf ihrer kommunalen
Ebene zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beizutragen.

3. Zur Erreichung des Ziels sollen bei Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima sowie
die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt und
wenn immer möglich Maßnahmen priorisiert werden, die den Klimawandel oder dessen
Folgen abschwächen.

4. Soweit eine Vorlage Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung erwarten lässt,
wird die Verwaltung beauftragt, in einem gesonderten Abschnitt zu erörtern, wie auf
diesen Umstand reagiert wurde bzw. welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend Maßnahmenvorschläge im eigenen
Einflussbereich zur CO2-Reduktion und weitere Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einmal pro Jahr einen Bericht über die
Fortschritte im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung vorzulegen.