Dienstag 24. Sept. 2024 - 19:30 Uhr - Kolpingsaal Buchloe

Aufstellungsversammlung für den Wahlkreis Ostallgäu 257

Die nächste Bundestagswahl soll planmäßig am 28. September 2025 durchgeführt werden. Wie immer haben alle Wahlberechtigten jeweils zwei Stimmen: eine Erststimme für den Wahlkreis und eine lokale Direktkandidatur, eine Zweitstimme für eine der Landeslisten. Doch es gibt Änderungen in der Art, wie diese Stimmen ausgewertet und in Mandate umgerechnet werden. Dazu weiter unten ausführlichere Informationen.

Wen kann man mit der Erststimme im Wahlkreis 257 Ostallgäu wählen?

Die grüne Direktkandidatur für den Wahlkreis Ostallgäu wird in unserer Aufstellungsversammlung am 24. September 2024 nominiert. Die im Wahlkreisgebiet wahlberechtigten Grünen-Mitglieder stimmen dort darüber ab, wer von und für uns in diesem Wahlkreis antritt. Wer für eine Wahlkreiskandidatur nominiert wird, hat auch größere Chancen auf eine gute Positionierung auf der bayerischen Landesliste.

Auch beim Wahlkreiszuschnitt gab es Veränderungen zu vorherigen Bundestagswahlen: Da für Memmingen-Unterallgäu ein neuer Wahlkreis gebildet wurde, erstreckt sich das Gebiet des Wahlkreises Ostallgäu nun über den gleichnamigen Landkreis, die kreisfreie Stadt Kaufbeuren sowie südwestliche Teile des Landkreises Augsburg.

Bundestagswahlkreis 257 Ostallgäu mit neuem Zuschnitt – Nominierung für Direktkandidatur terminiert

Bewerbungen für den Bundestag im Wahlkreis Ostallgäu

Um bei der Aufstellungsversammlung für die grüne Wahlkreiskandidatur nominiert werden zu können, muss man sich spätestens bis zum Schluss der Bewerbendenliste auf der Versammlung um eine Kandidatur bewerben. Vorab bekanntgegebene Bewerbungen werden hier veröffentlicht.

Folgende Bewerbungen liegen vor:

Schaut auch bei den anderen beiden, im Wahlkreis beteiligten Kreisverbänden vorbei:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ostallgäu

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Grüne Augsburg-Land

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Die Wahlrechtsreform: endlich kein aufgeblähtes Parlament mehr

Die vieldiskutierte Wahlrechtsreform hatte das Ziel, den Bundestag zu verkleinern und dabei das Verhältniswahlrecht verfassungskonform zu wahren: Die Sitzeverteilung im Bundestag soll nach dem sogenannten Zweitstimmendeckungsverfahren möglichst genau das Verhältnis im Zweitstimmenergebnis widerspiegeln.

Nachdem zuvor seit Jahren keine Reform gelungen war und vor allem die CSU jegliche Änderung der Wahlkreise von vornherein torpediert, sieht das neue Wahlrecht vor, dass unter Umständen nicht mehr jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten sein wird. So kann gewährleistet werden, dass der Bundestag die Sollgröße von 630 Abgeordneten nicht überschreitet (aktuell leistet sich die Bundesrepublik Deutschland 734 Bundestagsabgeordnete).

Was hat das Verfassungsgericht entschieden?

Dieser Aspekt der Wahlrechtsreform wurde vom Verfassungsgericht bestätigt. Wahlreisabgeordnete sind demnach nicht Delegierte des Wahlkreises, sondern wie alle anderen Abgeordneten auch Vertreter*innen des ganzen Volkes. Der einzige nicht verfassungskonforme Aspekt der Wahlrechtsreform war die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel als Ausnahme von der Sperrklausel (5-%-Hürde). Das Verfassungsgericht entschied, dass bei der kommenden Bundestagswahl weiterhin auch Parteien mit unter 5% der bundesweiten Stimmen in den Bundestag einziehen können, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.