Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen
und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der
rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende
Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu
verwehren oder von dieser auszuschließen.